plus minus gleich

Wir bieten Aufbauseminare für Inhaber des Führerscheins auf Probe (ASF) und zum Punkteabbau (ASP)

Weitere Informationen, Kosten und Dauer bitte während der Bürozeiten in Neustadt am Rübenberge, Wunstorf oder Haste erfragen.

 


Seit Dezember auch eine Filiale in Haste
Hauptstraße 29 -
31559 Haste

Aktuell

Impressionen Führerschein auf dem Motorrad

Damit Ihr euch einen Überblick verschaffen könnt, wie bei uns der Führerschein auf dem Motorrad ausbildet wird, haben wir hier einige Impressionen gesammelt. Die Ausbildung in den Motorradklassen A und M ist nicht nur Fahren und Prüfung machen. Aber sieht selbst…

Vielen Dank an unsere Fahrschüler!

 

Mit einem Tablet-PC zum Führerschein

In der Fahrschule Team-Littmann kann zum Lernen der theoretischen Prüfungsfragen auch ein Tablet-PC mit den amtlichen Übungsfragen ausgeliehen werden. Wer keinen eigenen PC hat, kann somit ohne lästiges Papier überall und zu jeder Zeit lernen.

 

Die Ausbildung in den Motorradklassen A und A1

Was den Fahrschüler in der Ausbildung in den Motorradklassen A und A1 erwartet, zeigen wir hier. Neben dem eigentlichen Fahren im normalen Verkehr gehören auch Fahrübungen dazu.


Schnelles Fahren im Slalom durch Hüttchen


Auch langsames Durchfahren des Hüttchen-Parcours gehört zu den Übungen


Bremsen auf den Punkt – richtiger Einsatz der Vorder- und Hinterradbremsen

 

Von der Ausbildung zum Führerschein

Wie entspannt unsere Fahrstunden sein können, konnte hier mit Bilder dokumentiert werden.


In der ersten Fahrstunde werden alle Schalter und Hebel in unserem Ausbildungsfahrzeug erklärt


Die Sitzposition ist wichtig, damit beim Schulterblick einem nichts entgeht


Freundlich und aufmerksam zeigen wir uns


Bei einer Fahrstunde für die Führerschein-Klasse BE (PKW und Anhänger) gehört auch
die zusätzliche technische Unterweisung dazu.


Entspannt mit dem Führerschein (hier Bescheinigung Begleitendes Fahren BF17) in Hand


...auch der Fahrlehrer ist zufrieden!

 

Fahrlehrer sollen Feuerwehrführerschein abnehmen dürfen

Am 23.März 2011 hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Bundestages  einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (17/4981) angenommen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sollen nicht nur interne Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und des Technischen Hilfswerks sowie des Katastrophenschutzes eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder dieser Dienste zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t bzw. 7,5 t auf Grundlage einer speziellen Ausbildungsprüfung abnehmen dürfen.
Diese spezielle Ausbildungsprüfung sieht eine interne Einweisung und eine Prüfungsfahrt vor. Somit wird die Stellung der Fahrlehrer/innen von der Bundesregierung besonders gewürdigt und gestärkt. Das Plenum des Bundestages muss über den Gesetzentwurf noch abschließend entscheiden.

 
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