Am 23.März 2011 hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Bundestages einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (17/4981) angenommen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sollen nicht nur interne Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und des Technischen Hilfswerks sowie des Katastrophenschutzes eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder dieser Dienste zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t bzw. 7,5 t auf Grundlage einer speziellen Ausbildungsprüfung abnehmen dürfen.
Diese spezielle Ausbildungsprüfung sieht eine interne Einweisung und eine Prüfungsfahrt vor. Somit wird die Stellung der Fahrlehrer/innen von der Bundesregierung besonders gewürdigt und gestärkt. Das Plenum des Bundestages muss über den Gesetzentwurf noch abschließend entscheiden.
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