plus minus gleich

Wir bieten Aufbauseminare für Inhaber des Führerscheins auf Probe (ASF) und zum Punkteabbau (ASP)

Weitere Informationen, Kosten und Dauer bitte während der Bürozeiten in Neustadt am Rübenberge, Wunstorf oder Haste erfragen.

 


Seit Dezember auch eine Filiale in Haste
Hauptstraße 29 -
31559 Haste

Berufskraftfahrer

Zukünftig müssen nach der EU-Berufskraftfahrerrichtlinie alle gewerblichen Omnibus- und Lkw-Fahrer/innen neben der Fahrerlaubnisausbildung (Führerschein) über eine besondere Grundqualifikation verfügen. Dieser Personenkreis muss regelmäßig auch Weiterbildung nachweisen.
Die Fahrschule Team-Littmann GmbH in Neustadt am Rübenberge bietet für ganz Niedersachsen, der Region Hannover, besonders in Neustadt, Garbsen und Wunstorf diese Qualifikationen an.



Die Weiterbildung zum Berufskraftfahrer

Für den Berufskraftfahrer im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr ist die Weiterbildung alle fünf Jahre Pflicht. Unabhängig wie lange der Berufskraftfahrer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis für Omnibusse oder Lkw ist. Nach spätestens fünf Jahren müssen die Kenntnisse in einer Weiterbildung aufgefrischt werden.

Auch den „alten Hasen“ betrifft die Weiterbildung zum Berufskraftfahrer. Allerdings ohne eine Grundqualifikation zu absolvieren. Der Fahrerlaubniserwerb muss in diesem Fall aber vor dem 10. September 2008 bzw. 2009 liegen.


Für diesen Personenkreis gelten der 10.09.2013 (Personenverkehr) bzw. der 10.09.2014 (Güterverkehr), um an einer Weiterbildungsschulung teilgenommen zu haben.

 

Alle fünf Jahre ist die Weiterbildung zu wiederholen.

Die Weiterbildung muss im Inland oder dem EU-Mitgliedstaat erworben werden, in dem der Bewerber beschäftigt ist. Sie besteht aus 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, die innerhalb dieser 5 Jahre frei auf mehrere Blöcke aufgeteilt werden können. Ein einzelner Block muss jedoch mindestens 7 Stunden umfassen (5 x 7 Stunden).

 

Die Grundqualifikation zum Berufskraftfahrer

Die Grundqualifikation müssen angestellte und selbstständige Fahrer/innen absolvieren, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken durchführen. Dazu gehören auch der Werkverkehr oder Transporthilfstätigkeiten auf öffentlichen Straßen.


Eine Pflicht besteht für:

  • Alle deutschen Staatsangehörigen
  • Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • Staatsangehörige eine Drittstaates, die für ein Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden


Das gilt für alle Fahrzeuge mit den Führerscheinklassen:

  • Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)
  • Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)


Alle vorgesehenen Prüfungen der Grundqualifikation werden von der IHK (Industrie- und Handelskammer) durchgeführt.

 

Grundqualifikation und Weiterbildung zum Berufskraftfahrer

Jeden ersten Samstag im Monat finden bis zur Eröffnung unseres Aus- und Weiterbildungszentrum im Gewerbegebiet-Ost die Schulungen für die Grundqualifikation und Weiterbildung zum Berufskraftfahrer statt.
Für eine erste Kontaktaufnahme stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 


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