Die Grundqualifikation müssen angestellte und selbstständige Fahrer/innen absolvieren, die Fahrten zu gewerblichen Zwecken durchführen. Dazu gehören auch der Werkverkehr oder Transporthilfstätigkeiten auf öffentlichen Straßen.
Eine Pflicht besteht für:
- Alle deutschen Staatsangehörigen
- Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Staatsangehörige eine Drittstaates, die für ein Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden
Das gilt für alle Fahrzeuge mit den Führerscheinklassen:
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)
- Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)
Alle vorgesehenen Prüfungen der Grundqualifikation werden von der IHK (Industrie- und Handelskammer) durchgeführt.
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