Für den Berufskraftfahrer im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr ist die Weiterbildung alle fünf Jahre Pflicht. Unabhängig wie lange der Berufskraftfahrer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis für Omnibusse oder Lkw ist. Nach spätestens fünf Jahren müssen die Kenntnisse in einer Weiterbildung aufgefrischt werden.
Auch den „alten Hasen“ betrifft die Weiterbildung zum Berufskraftfahrer. Allerdings ohne eine Grundqualifikation zu absolvieren. Der Fahrerlaubniserwerb muss in diesem Fall aber vor dem 10. September 2008 bzw. 2009 liegen.
Für diesen Personenkreis gelten der 10.09.2013 (Personenverkehr) bzw. der 10.09.2014 (Güterverkehr), um an einer Weiterbildungsschulung teilgenommen zu haben.
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Alle fünf Jahre ist die Weiterbildung zu wiederholen.
Die Weiterbildung muss im Inland oder dem EU-Mitgliedstaat erworben werden, in dem der Bewerber beschäftigt ist. Sie besteht aus 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, die innerhalb dieser 5 Jahre frei auf mehrere Blöcke aufgeteilt werden können. Ein einzelner Block muss jedoch mindestens 7 Stunden umfassen (5 x 7 Stunden).
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