Bleiben Sie fit im Straßenverkehr
Den Führerschein haben Sie bereits seit mehr als 30 Jahren und sind aber bislang nur mitgefahren und müssen jetzt wieder ein Fahrzeug führen. Sie sind unfallfrei seit dem Besitz der Fahrerlaubnis gefahren, möchten sich aber über die aktuelle Änderungen im Straßenverkehr informieren. Dann sind wir die richtigen Ansprechpartner. Wir bieten einen Fitness-Kurs für „Alte Hasen“ im Straßenverkehr an. Auf dem Auto oder Motorrad können Sie mit uns Ihrer Mobilität auf den neusten Stand bringen. Sprechen Sie uns an und wir unterstützen mit theoretischer und praktischer Ausbildung in Neustadt a. Rbge. und Rodewald.

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Motorradklasse A beschränkt
SCHWERE KRAFTRÄDER
| Klasse |
Was darf ich mit der Klasse fahren? |
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: |
- Mindestalter - Vorbesitz -Eingeschlossene - Klassen - Ausbildung - Prüfung |
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A beschränkt  |
- bis 25 kW Motorleistung oder
- einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden. |
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: A1, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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Motoradklasse A unbeschränkt
SCHWERE KRAFTRÄDER
| Klasse |
Was darf ich mit der Klasse fahren? |
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: |
- Mindestalter - Vorbesitz -Eingeschlossene - Klassen - Ausbildung - Prüfung |
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A unbeschränkt  |
- über 25 kW Motorleistung oder
- einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW
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Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter: 25
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: A beschränkt, A1, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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Motorradklasse A1
MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER
| Klasse |
Was darf ich mit der Klasse fahren? |
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: |
- Mindestalter - Vorbesitz -Eingeschlossene - Klassen - Ausbildung - Prüfung |
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M  |
- bis 125 ccm Hubraum und
- nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH2) gefahren werden. |
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
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Motorradklasse M
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR
| Klasse |
Was darf ich mit der Klasse fahren? |
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind: |
- Mindestalter - Vorbesitz -Eingeschlossene - Klassen - Ausbildung - Prüfung |
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M  |
- maximal 45 km/h bbH2
- Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind. |
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung |
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